Inklusion: GHS Jestetten

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Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung

Das Grundrecht behinderter Kinder auf eine inklusive Bildung bedeutet für uns, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, ihren individuellen Fähigkeiten und Lernvoraussetzungen entsprechend, mit anderen Kindern gemeinsam in ihrer wohnortnahen Schule lernen können. 

Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden sowohl in der Klassengemeinschaft als auch in der Kleingruppe zieldifferent unterricht. Dieses Konzept ermöglicht flexible, auf den Bedarf des entsprechenden Kindes ausgerichtete Fördermaßnahmen. Momentan unterrichten zwei Sonderpädagoginnen mit einem Teil ihres Deputates an unserer Schule.